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Investitionsvorteile

Die Stadt setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, Schaffen Sie hier günstige Bedingungen für die Einrichtung und den Betrieb Ihrer eigenen Geschäft.  In der Stadt Ełk befinden sich Investitionsgebiete der Sonderwirtschaftszone Suwałki, die auch Science Park – Technologisch.  Polnische Investoren und Das Ausland bietet nicht nur attraktive Investitionsbereiche, sondern zum Beispiel auch: Steuer:

  • Entlassung von der Grundsteuer

Auf auf der Grundlage des Beschlusses Nr. XLI.407.2022 des Stadtrats von Ełk vom 30. März 2022 über die Befreiung von der Grundsteuer im Rahmen von De-minimis-Beihilfen (http://edzienniki.olsztyn.uw.gov.pl/WDU_N/2022/1542/akt.pdf).

  • Entlassung von der Einkommensteuer.

Auf Auf der Grundlage eines Förderbeschlusses kann ein Unternehmer Einkommensteuerbefreiungen von bis zu 70 % für einen Kleinunternehmer, 60 % für ein mittleres Unternehmen und 50 % für einen Großunternehmer erhalten, die vom Wert abgerechnet werden Investition.

Ein gutes Investitionsklima macht Investoren Sie entwickeln ihre Unternehmen, indem sie m.in Moderne auf den Markt bringen Produktionstechnologien.


INVESTITIONSVORTEILE VON EŁK

  1. Aktuelle Pläne Zonierung.
  2. Attraktive Preise Investitionsland.
  3. Gute Kommunikation Straße und Schiene: DK16 und DK65 , internationale Route S61 Via im Bau Baltica und der internationale Korridor Rail Baltica. Funktionsfähig Olsztyn Mazury International Airport in Szymany.
  4. Verfügbarkeit Qualifiziertes Personal.
  5. Professionell Anlageberatung.
  6. Anlegerfreundlich Gemeindeverwaltung.
  7. Voll bewaffnet Investitionsbereiche – Medien in Fahrspuren.
  8. Positives Wachstum natürlich.



In Um das Unternehmertum zu fördern, bietet die Stadt Ełk öffentliche Beihilfen in folgenden Bereichen an: Form der Grundsteuerbefreiung im Rahmen der Beihilferegelung De-minimis-Regelung.

Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe können von der Hilfe profitieren Unternehmen, d. h. jede Einheit, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt unabhängig von der Rechtsform und den Finanzierungsquellen.

Die Beihilfe wird in Form einer Grundsteuerbefreiung für Gebäude gewährt, bei denen es sich um eine Neuinvestition in der Gemeinde Ełk handelt, d. h. um eine Investition im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundstücken durch den Unternehmer und der Errichtung damit verbundener Gebäude Mit der Führung eines Unternehmens, dessen Bau nach dem Datum des Inkrafttretens des Beschlusses, d.h. nach dem 15. April 2022, abgeschlossen werden.

Entlassung von der Grundsteuer ist ab dem 1. Januar des Folgejahres fällig: nach dem Jahr, in dem der Bau des Gebäudes abgeschlossen oder begonnen wurde Vor der endgültigen Endbearbeitung verwenden.

Die Freistellungsfrist beträgt abhängig von den Investitionsaufwendungen, die im Zusammenhang mit Steuergegenstände und der Unternehmer hat Anspruch auf:

  • für Grundstücke, die von der Stadt Ełk für den Zeitraum erworben wurden:
  1. für einen Zeitraum von 1 Jahr – mit finanziellen Aufwendungen für eine Neuinvestition von mehr als 3.500.000 PLN netto,

  2. für einen Zeitraum von 2 Jahren – mit finanziellen Aufwendungen für eine Neuinvestition von mehr als 7.000.000 PLN netto.

  • für Grundstücke, die von anderen Unternehmen als der Stadt Ełk für den Zeitraum erworben wurden:

  1. für einen Zeitraum von 6 Monaten – mit finanziellen Aufwendungen für eine neue Investition von mehr als 3.500.000 PLN netto,

  2. für einen Zeitraum von 1 Jahr – mit finanziellen Aufwendungen für eine Neuinvestition von mehr als 7.000.000 PLN netto.

Bei der Berechnung des Investitionsbetrags werden die Kosten für Investitionen in Sachanlagen berücksichtigt.

Politik und die Bedingungen für den Erhalt sind im Beschluss Nr. XLI.407.2022 vom 30. März 2022 über die Steuerbefreiung auf Immobilien im Rahmen von De-minimis-Beihilfen (http://edzienniki.olsztyn.uw.gov.pl/WDU_N/2022/1542/akt.pdf). (Download)

Ausführliche Auskünfte über Steuerbefreiungen und Steuerbefreiungen erteilt:

Rathaus Ełk, Finanzabteilung, Abteilung für lokale Steuern und Gebühren

19-300 Ełk, Marszałka Józefa Piłsudskiego 4 (Raum 08)

Öffnungszeiten: Montag: 8:00-16:00 Uhr, Dienstag-Freitag: 7:00-15:30 Uhr

Emilia Makarewicz-Litwinowicz – Spezialist für Steuerkontrolle, Steuererleichterungen und Entlassungen, Tel. 87 73 26 102, E-Mail: e.makarewicz-litwinowicz@um.elk.pl

Erfahren Sie mehr!




POLNISCHE ZONE INVESTITIONEN - NEUES INVESTITIONSFÖRDERUNGSINSTRUMENT  INVESTITION

  1. Höchste Intensität im Land Öffentliche Zuschüsse bis zu 50%.
  2. Das höchste Relief des Landes in der Einkommensteuer für Entrepreneure:
    • bis zu 70 % für kleine Händler
    • bis zu 60 % für Medium Händler
    • bis zu 50% für große Unternehmer, die vom Wert der Investition ausgehen.
  3. Entscheidung über die Förderung für 15 Jahre.

    • Quantitative Kriterien : die niedrigsten Mindestausgaben des Landes Investitionen im Zusammenhang mit dem neuen Eine Investition für Unternehmer, die die Entscheidung nutzen möchten, Folgendes zu unterstützen:
        • Mikro - 0,2 Mio. PLN
        • klein - 0,5 Mio. PLN
        • mittel - 2 Mio. PLN
        • groß - 10 Mio. PLN

    • Qualitätskriterien: die niedrigste Punktzahl im Land für Unternehmer, die Nutzen Sie die Entscheidung über die Unterstützung - 4 Paragraph.


Suwalska Die Sonderwirtschaftszone S.A. entscheidet über die Unterstützung der Umsetzung eines neuen Investitionen in privates, zonales, kommunales und anderes Land.


Informationen zu den Möglichkeiten Die Entscheidung über die Förderung wird erwirkt von:

SUWALSKA BÜRO DER SPECIAL ECONOMIC ZONE S.A. IN EŁK

A. Mickiewicza Straße 15, 19-300 Elche

Telefon: +48 87 610 62 72, +48 601 369 461, +48 607 058 222

E-Mail: elk@ssse.com.pl


Informationen über die Möglichkeit des Erwerbs von kommunalen Grundstücken und im Wissenschafts- und Technologiepark erhalten Sie bei:

RATHAUS EŁK

Marszałka Józefa Piłsudskiego 4, 19-300 Ełk

Öffnungszeiten: Montag: 8:00-16:00 Uhr, Dienstag-Freitag: 7:30-15:30 Uhr

Fakultät für Raumplanung und Immobilienwirtschaft

Marta Herbszt – Abteilungsleiterin, Raum 236, Tel. 87 732 62 36, E-Mail: m.herbszt@um.elk.pl

Investor-Service-Büro

Mariusz Dobrzyń – Unterinspektor für Anlegerservice, Raum 234, Tel. 87 732 62 34, E-Mail: m.dobrzyn@um.elk.pl